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Bei der Aufbereitung von GEDCOM-Daten (Listen, Visualisierungen) sollten die Daten lebender Personen anonymisiert werden und nur ev. berechtigte Personen (per Passwort) Zugriff alle Daten erhalten. | Bei der Aufbereitung von GEDCOM-Daten (Listen, Visualisierungen) sollten die Daten lebender Personen anonymisiert werden und nur ev. berechtigte Personen (per Passwort) Zugriff auf alle Daten erhalten. | ||
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Version vom 12. September 2011, 14:21 Uhr
Leitlinie
Besonders bei den Daten noch lebender Personen bestehen oft konkurrierende Interessen zwischen vollständiger lückenloser Familienforschung und persönlichem Datenschutz.
Da das Projekt TiGen sich hauptsächlich auf die Zeit vor 1918 konzentriert, wird im Wiki seltener der Bedarf einer ausführlichen Beschreibung einer noch lebenden Person aufkommen. Andernfalls sollte dies mit der betroffenen Person abgeklärt werden.
Bei der Aufbereitung von GEDCOM-Daten (Listen, Visualisierungen) sollten die Daten lebender Personen anonymisiert werden und nur ev. berechtigte Personen (per Passwort) Zugriff auf alle Daten erhalten.
Definitionen
Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter im Internet ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung möglich. Eine öffentliche Verfügbarkeit dieser Daten (Zeitschriften und andere Publikationen, Internet, usw.) schließt diesen Anspruch aus.
Es kann jedoch fraglich sein, ob der Name einer veröffentlichten Person mit einer konkreten Person in Bezug gesetzt werden kann, wenn weitere beschreibende Merkmale fehlen, d.h. wenn diese Person nicht bestimmbar ist. In der Vergangenheit wurde bei ähnlich gelagerten Fällen, wo im Internet auf jeder Stufe lediglich Abstammung, Name, Geburts- und ggfs. Sterbejahr veröffentlicht wurde, bei lebenden Personen der Nebenlinien ein Personenbezug amtlich abgelehnt. Bei solch einer Veröffentlichungsform sind im Regelfall nur die Personen in der nächsten Nähe der Spitze des Ahnennachweises bestimmbar, wie Ehefrau, Abkömmlinge, Eltern, und Geschwister. Werden über lebende Personen der Nebenlinien jedoch weitere Daten veröffentlicht, die sie beschreiben, wie z. B. Wohnort, Beruf, so werden die Daten insgesamt personenbeziehbar, mit der Folge, dass von den betreffenden Personen die schriftlich Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden muss.
Sensible Daten sind besonders rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben.
Wikipedia-Informationen: Datenschutz Personenbezogene Daten, Trattamento dei dati personali Legge sulla privacy Dati sensibili.